ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der BĂŒrzle und Pacher Petfood GmbH, im Folgenden kurz myLILO genannt.

Geltung

Vertragsgrundlagen. myLILO schließt VertrĂ€ge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von myLILO erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gĂŒltigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) fĂŒr alle Rechtsbeziehungen zwischen myLILO und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren VertragsabschlĂŒssen zwischen myLILO und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und
Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen nicht mehr ausdrĂŒcklich Bezug genommen wird.

ZukĂŒnftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen von myLILO werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.
Ab GĂŒltigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen auch fĂŒr alle anderen noch laufenden VertrĂ€ge.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch wĂ€hrend der Vertragslaufzeit bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch fĂŒr das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von myLILO nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von myLILO in das Angebot integriert oder von myLILO zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrĂŒcklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine GeschÀftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von myLILO nur dann
wirksam, wenn diese von myLILO mit einem diese Rechtstexte ausdrĂŒcklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht
myLILO der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrĂŒcklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch myLILO bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).

Vorgehen bei WidersprĂŒchen. FĂŒr den Fall von WidersprĂŒchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen
Preislisten und den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen von myLILO gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile Ă€ndern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. FĂŒr den Fall von WidersprĂŒchen zwischen Vertragselementen von myLILO und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von myLILO vor.

Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei VertrĂ€gen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nĂ€chsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss

Angebot durch myLILO. Angebote von myLILO an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von myLILO, also z.B. bei ZusatzauftrÀgen in
laufenden GeschÀftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei myLILO gebunden.
Annahme durch myLILO. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch myLILO zustande. Die Annahme hat grundsĂ€tzlich durch AuftragsbestĂ€tigung, zu erfolgen, es sei denn, dass myLILO z.B. durch fĂŒr den Auftraggeber ersichtliches TĂ€tigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass myLILO den Auftrag annimmt.
Eine bloße BestĂ€tigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder
ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang
haben, gelten ErklÀrungen, welche an Werktagen, d.h. Montag bis Freitag, ausgenommen
österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag,
ErklĂ€rungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nĂ€chsten Werktag um
8:00 Uhr zugegangen. Informationen fĂŒr VertragsabschlĂŒsse mit
Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG
normierten Informationspflichten von myLILO
werden abbedungen.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

ErfĂŒllungsort bei Unternehmern. ErfĂŒllungsort bei VertrĂ€gen mit Unternehmern ist der Sitz von myLILO.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von myLILO. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. PrĂ€sentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu ĂŒberprĂŒfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen fĂŒhren.

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet myLILO eine fachgerechte AusfĂŒhrung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat myLILO bei der AusfĂŒhrung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur AusfĂŒhrung bestehen.

Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist myLILO bei VertrÀgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.

Fremdleistungen. myLILO ist berechtigt, die Leistungen selbst auszufĂŒhren, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).

Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei myLILO beauftragten oder myLILO zur Bearbeitung ĂŒbergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. FĂŒr den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist myLILO berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei VertrĂ€gen mit Unternehmern bzw. nach sechs Monaten bei VertrĂ€gen mit Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

Termine und Fristen. Von myLILO angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrĂŒcklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei VertrĂ€gen mit Konsumenten.

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere SĂ€umigkeit des Auftraggebers bei der ErfĂŒllung seiner Verpflichtungen sowie fĂŒr myLILO unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei myLILO oder den Auftragnehmern von myLILO – verlĂ€ngern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzĂŒglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat myLILO den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat myLILO unverzĂŒglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die fĂŒr die Erbringung der Leistungen durch myLILO erforderlich sind. Dazu zĂ€hlen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst wĂ€hrend der Erbringung der Leistungen durch myLILO bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzĂŒglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und RechtmĂ€ĂŸigkeit zu prĂŒfen. Der Auftraggeber haftet fĂŒr sĂ€mtliche SchĂ€den, die durch mangelhafte, verspĂ€tete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch fĂŒr den myLILO dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern myLILO aufgrund mangelhafter, verspĂ€teter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemĂ€ĂŸ ausfĂŒhren kann, ist myLILO unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die AusfĂŒhrung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen fĂŒr andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die AusfĂŒhrung der Leistungen fĂŒr den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfĂŒllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird myLILO von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber myLILO zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfĂ€lligen AnsprĂŒchen Dritter zu unterstĂŒtzen.

Umfang der PrĂŒfpflichten von myLILO. myLILO hat die Leistungen so auszufĂŒhren, dass die von myLILO erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschĂŒtzten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). myLILO trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen PrĂŒfung der durch myLILO erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.

Umfang der PrĂŒfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen PrĂŒfungen dahingehend, dass die Leistungen von myLILO rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfĂŒllen, insbesondere in verwaltungs-, straf- , wettbewerbs-, marken-, kennzeichen- , musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.

Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich ab GeschÀftssitz bzw. -stelle von myLILO bei VertrÀgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei VertrÀgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Ungerechtfertigter RĂŒcktritt bei Unternehmern. FĂŒr den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlĂ€ssiges oder vorsĂ€tzliches Verschulden von myLILO ganz oder teilweise zurĂŒcktritt, gebĂŒhrt myLILO trotzdem das vereinbarte Honorar. myLILO muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getĂ€tigten ZukĂ€ufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn myLILO aus einem in der SphĂ€re des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurĂŒcktritt.

Zahlung

FÀlligkeit. Die Rechnungen von myLILO sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fÀllig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsÀtzlich erst nach vollstÀndiger Bezahlung.

Zahlbarkeit bei Online-GeschÀften. Bei Online- GeschÀften sind die Rechnungen von myLILO mit der Auftragserteilung zu bezahlen.

Überweisung. GrundsĂ€tzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von myLILO angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.

Vereinbarte Fremdleistungen. myLILO ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Sofern myLILO den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von myLILO an den von myLILO gelieferten Waren bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist myLILO berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt fĂŒr diesen Fall der Abholung der Waren durch myLILO zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch myLILO bewirkt keinen RĂŒcktritt vom Vertrag, außer myLILO erklĂ€rt den RĂŒcktritt vom Vertrag ausdrĂŒcklich. Im Fall der WeiterverĂ€ußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den KĂ€ufer zum Zwecke der Sicherstellung an myLILO ab. myLILO ist berechtigt, den KĂ€ufer von dieser Abtretung zu verstĂ€ndigen.

Ratenzahlung. Soweit myLILO und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.

Zahlungsverzug. FĂŒr den Fall verspĂ€teter Zahlung sind bei VertrĂ€gen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gĂŒltigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei VertrĂ€gen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 4 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und AufwĂ€nde, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige fĂŒr eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tĂ€gigen Nachfrist ist myLILO berechtigt, sĂ€mtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen VertrĂ€gen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fĂ€llig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorĂŒbergehend einstellen. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die GeschĂ€ftsfĂŒhrung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tĂ€gigen Nachfrist ist myLILO berechtigt, von allen VertrĂ€gen zurĂŒckzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist myLILO auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszufĂŒhren bzw. einzustellen. UnabhĂ€ngig von diesen Möglichkeiten kann myLILO selbstverstĂ€ndlich auch sofort nach Ablauf der FĂ€lligkeit Klage bei Gericht einreichen.

Haftung

GefahrenĂŒbergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber ĂŒber, sobald myLILO die Waren an das Beförderungsunternehmen ĂŒbergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsĂ€tzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten myLILO mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

RĂŒgeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch myLILO, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die ĂŒbergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spĂ€testens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfĂ€llige MĂ€ngel bzw. SchĂ€den schriftlich zu rĂŒgen. Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch myLILO erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. RĂŒge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen. Verdeckte MĂ€ngel bzw. SchĂ€den, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, GewĂ€hrleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rĂŒgen. Der RĂŒgeverpflichtung unterliegen alle MĂ€ngel oder SchĂ€den, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen mĂŒsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von MĂ€ngeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfĂ€ltigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von SchĂ€den wĂ€hrend des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfĂ€ltigen Kontrolle zu entsprechen. Die RĂŒge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die SchĂ€den detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei MĂ€ngeln bzw. SchĂ€den, die nicht stĂ€ndig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der MĂ€ngel oder SchĂ€den anzufĂŒhren. Der Auftraggeber hat myLILO alle zur Untersuchung und Behebung der MĂ€ngel bzw. SchĂ€den erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger RĂŒge der MĂ€ngel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, GewĂ€hrleistungs- und SchadenersatzansprĂŒchen sowie von AnsprĂŒchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von RegressansprĂŒchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.

Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers ĂŒber eine von einem Dritten gewĂ€hrte Garantie verfĂŒgen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch myLILO beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjĂ€hrt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spĂ€testens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet myLILO fĂŒr die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.

GewĂ€hrleistung. FĂŒr Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des GewĂ€hrleistungsrechts. DarĂŒber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusĂ€tzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewĂ€hrte Garantien oder Kundendienstleistungen. Das Recht auf GewĂ€hrleistung und das Recht zum GewĂ€hrleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschrĂ€nkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf GewĂ€hrleistung bei Unternehmern vollstĂ€ndig ausgeschlossen. Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen MĂ€ngeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen MĂ€ngeln auch auf Wandlung nach Wahl von myLILO zu. Durch die Behebung des Mangels wird die GewĂ€hrleistungsfrist bei Unternehmen weder verlĂ€ngert noch beginnt sie fĂŒr den von der MĂ€ngelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.

Irrtum, VerkĂŒrzung ĂŒber die HĂ€lfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen VerkĂŒrzung ĂŒber die HĂ€lfte ist ausgeschlossen.

Schadenersatz und sonstige AnsprĂŒche. SchadenersatzansprĂŒche und AnsprĂŒche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere RegressansprĂŒche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei VertrĂ€gen mit Unternehmern nicht auf krass grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz bzw. bei VertrĂ€gen mit Konsumenten nicht auf grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz von myLILO beruhen. Derartige AnsprĂŒche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des SchĂ€digers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind AnsprĂŒche aufgrund von PersonenschĂ€den und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.

Schutzwirkung zugunsten Dritter. AusdrĂŒcklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei VertrĂ€gen mit Unternehmern keine ErfĂŒllungsgehilfen von myLILO, nicht bei der Verfolgung der Interessen von myLILO tĂ€tig und damit auch nicht in den Risikobereich von myLILO einbezogen. FĂŒr die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch fĂŒr die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei VertrĂ€gen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhĂ€ngige Haftung von myLILO zusĂ€tzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhĂ€ngige Haftung von myLILO ausgeschlossen. Werden bei VertrĂ€gen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewĂ€hlt, dann ist jegliche Haftung von myLILO ausgeschlossen.

Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit myLILO Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei VertrĂ€gen mit Unternehmern jegliche Haftung fĂŒr diese Leistungsteile ausgeschlossen.

Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von myLILO ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der MĂ€ngelrĂŒge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.

Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemĂ€ĂŸen VertragserfĂŒllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von AnsprĂŒchen berechtigt, wenn dieser myLILO schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntĂ€gige Nachfrist gewĂ€hrt hat. Dies gilt auch fĂŒr die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.

VertragsrĂŒcktritt bei Unternehmern. Ein VertragsrĂŒcktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklĂ€ren.

Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und myLILO ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei VertrĂ€gen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche TĂ€tigkeit von myLILO auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberĂŒhrt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden auf VertrÀgen mit Unternehmern keine Anwendung.

Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand fĂŒr alle Streitigkeiten zwischen myLILO und Unternehmen wird das sachlich zustĂ€ndige österreichische Gericht fĂŒr 8570 Voitsberg vereinbart. myLILO ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von myLILO und des Unternehmens berechtigt.